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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Trouble auf der Weihnachtsfeier im BR

Auf Bayern 2 habe ich heute als Experte der Internetseite Weihnachtsfeierrecht.de am „Tagesgespräch am 17.12.08“ zum Thema „Oh du Fröhliche: Mögen Sie Weihnachtsfeiern?“, moderiert von Frau Eva Kötting teilgenommen. Ich war als „Rheinländer“ via Telefon zugeschaltet, eine neue Erfahrung, aber interessant. Einige Anrufer hatten doch schlechte Erfahrungen mit Weihnachtsfeiern gemacht und beklagten Alkoholexzesse und Belästigungen. …

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Veröffentlicht am: 17. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Amtsgericht Brühl: Auch Beratung über mögliche Kosten eines Rechtsstreits muss dem Anwalt bezahlt werden

Das Amtsgericht Brühl (Urteil vom 15.10.2008, Az. 23 C 171/08) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Anwaltshonorar für eine Beratung geschuldet war. Der Mandant hatte sich über die Kosten einer beabsichtigten Klage beraten lassen. Honorar wollte er dafür aber nicht bezahlen.

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Veröffentlicht am: 17. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Porsche Konzernbetriebsrat und VW KBR einigen sich

jedenfalls haben beide Seiten nach den von der IG Metall moderierten Gesprächen den Termin am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erst einmal abgesagt. Dort sollte die Beschwerde des erstinstanzlich unterlegenen Konzernbetriebsrats von Volkswagen verhandelt werden. Im Aufsichtsrat

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Veröffentlicht am: 17. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsfrist für Angestellte

Welche Kündigungsfrist müssen Angestellte beachten, welche Kündigungsfrist ist maßgeblich bei der Kündigung von Angestellten? Nun, kommt darauf an, antwortet der Rechtsfreund, nämlich auf den Arbeitsvertrag, in dem bei den früheren Angestellten (die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern ist fast durchgängig abgeschafft) längere Kündigungsfristen, meist auch zum Quartalsende geregelt waren und – soweit der Arbeitsvertrag noch …

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Veröffentlicht am: 16. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Geheimcode im Arbeitszeugnis: Nur hier die ganze Wahrheit …

Die ganze Wahrheit über den Geheimcode im Arbeitszeugnis findet man ganz bestimmt nicht in den beliebten Laienforen, in denen Laien sich von Laien verwirren lassen. Konsens nicht nur dort: Beim Arbeitszeugnis gibt es einen von allen Arbeitgebern eingesetzen und verstandenen Geheimcode. Ist ein Mythos, meint zu Recht die FTD. Wer als Arbeitnehmer ein Zeugnis von …

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Veröffentlicht am: 16. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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