jedenfalls haben beide Seiten nach den von der IG Metall moderierten Gesprächen den Termin am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erst einmal abgesagt. Dort sollte die Beschwerde des erstinstanzlich unterlegenen Konzernbetriebsrats von Volkswagen verhandelt werden. Im Aufsichtsrat der Porsche-Holding sind jeweils gleich viele Arbeitnehmervertreter (Aufsichtsratsmitglieder) von VW und Porsche vorgesehen. Das hält der Konzernbetriebsrat von Volkswagen angesichts der deutlich größeren Beschäftigtenzahlen bei VW für unangemessen. Beide Seiten wollen jetzt möglichst schnell eine Mitbestimmungsvereinbarung zustande bringen. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer am Landesarbeitsgericht, Herr Pfeiffer, wird sich einerseits freuen, mussten doch wegen des Medieninteresses umfangreiche Vorkehrungen (Akkreditierung) getroffen werden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält