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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

AT-Mitarbeiter: Arbeitsrecht 2. Klasse ?

Gilt für AT-Mitarbeiter ein eigenes Arbeitsrecht? Spezielle Kündigungsfristen? Ausnahmen vom Kündigungsschutz? Größere Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsvertrag? So schlimm ist es tatsächlich nicht. Für AT-Mitarbeiter gilt zwar das normale Arbeitsrecht ohne Ausnahme, anders als bei leitenden Angestellten. Auch der Betriebsrat ist für die AT-Mitarbeiter zuständig. Und trotzdem

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Veröffentlicht am: 22. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

Im Bereich der Versorgungswirtschaft (Energieversorgung, Wasserversorgung) findet der TVÖD keine Anwendung, sondern ein spezieller Spartentarifvertrag, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe. Den Text des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (kurz: TV-V) sowie die aktuellen Entgelttabellen finden Sie

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Veröffentlicht am: 22. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Quotenrenner? Bauer sucht Anwalt

Bauer sucht Rechtsanwalt. Jetzt viel einfacher, denn es gibt den Fachanwalt für Agrarrecht. Im Ernst:

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Veröffentlicht am: 21. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Muster einer Änderungskündigung

Ein Muster (Formular, Schreiben) einer Änderungskündigung sollte nur eine Notlösung sein, denn die Rechtsprechung ist sehr streng beim Änderungsangebot. Es muss bestimmt und eindeutig sein, ausserdem verhältnismäßig, also nicht mehr zu erreichen versuchen als

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Veröffentlicht am: 20. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Schallende Ohrfeige vom BGH für ARAG, DAS, NRV & Co. Kündigungsandrohung reicht

Rechtsschutzversicherer haben es jetzt (übrigens noch einmal) schriftlich bekommen vom Bundesgerichtshof: Schon vor einer Kündigung muß die Rechtsschutzversicherung notwendige Anwaltskosten tragen. Die beliebte Strategie, Rechtsschutz bei eindeutigen Angeboten des Arbeitgebers zu versagen (Prämie ja bitte, Leistung nein Danke) hat damit eine höchtsrichterliche Ohrfeige bekommen. Tausenden von Versicherungsnehmern wurde in den letzten Jahren zu Unrecht Rechtsschutz …

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Veröffentlicht am: 19. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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