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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Einwand Internetsucht bei Kündigung wegen exzessivem privatem Surfen

Er wird kommen, die Verteidigung mit der Internetsucht bei der verhaltensbedingten Kündigung (Juracity hatte bereits darüber berichtet). Nun berichtet die umtriebige Handakte darüber, dass die Uni Tübingen eine Sprechstunde für Internetsüchtige

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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LPVG verfassungswidrig?

Das Landespersonalvertretungsgesetz in NRW (LPVG) ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Hochschullehrer Dr. Klaus Joachim Grigoleit vom Lehrstuhl Prof. Dr. Battis

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Sex im Spaßbad kostet € 300,00

Ein 51-jähriger Kölner hatte kurz vor Weihnachten 2007 die Massagedüse eines Spaßbades zur sexuellen Stimulierung benutzt. Das zog ein Ermittlungsverfahren und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von € 300,00 nach sich. Der bisher unbescholtene Mann meinte kleinlaut, er habe gedacht, das sieht ja keiner. Da hat er sich geirrt.

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Eltern im Stress

Eltern haben meistens Stress; mit oder wegen den Kindern. Und insbesondere immer dann, wenn die Berufstätigkeit mit der Kinderbetreuung kombiniert werden soll, wird es stressigst. Und nach der Unterhaltsreform 2008, die zu einer gesteigerten Erwerbsverpflichtung des geschiedenen und betreuenden Elternteils führt, wird sich dies nicht zum Besseren verändern. Und dann noch Stress mit der Kita?

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Richterbewertung

Lehrerbewertung, Ärztebewertung, Anwaltsbewertung, das Internet hat Kopfnoten für Erwachsene erfunden, die eigentlich glaubten, jedenfalls das schon hinter sich zu haben. Die Richter in Deutschland finden das okay, weil die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als die Rechte der Benoteten. Ob allerdings die Bewertung „sexy“ und „cool und witzig“ schützenswert sind und hier 4 / 5 …

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Veröffentlicht am: 12. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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