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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Unterhaltsbeihilfe: Das Referendargehalt?

Arm trotz Referendariat? oder: Obdachlos durch Unterhaltsbeihilfe? Wir haben ernsthaft über diese Headlines nachgedacht. Die Story: Eine Mitarbeiterin aus unserer Kanzlei, die nach Nebentätigkeit im Jurastudium unsere Kanzlei auch auch noch während der Wartezeit unterstützt hat, wird uns wohl auch

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Veröffentlicht am: 8. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Gehört die IP Adresse zu den personenbezogenen Daten

lautet eine der spannenden Fragen des Datenschutzrechts, auch des Arbeitnehmerdatenschutzes. Google kämpft laut „Golem“ dafür, dass die IP Adresse nicht unter den Begriff der personenbezogenen Daten fällt, weil die unter Speicherung der IP Adresse gewonnenen Daten dann dem Anwendungsbereich der EU-Datenschutzrichtlinie und den Bundesdatenschutzgesetzes unterfallen würden. Google sieht dadurch sein Geschäftsmodell bedroht. Grundsätzlich existiert jedenfalls …

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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Keine Sperrzeit bei Lohnwucher

Das die Arbeitsagenturen auch schon mal Tätigkeiten anbieten, die sittenwidrig sind, nämlich als Lohnwucher sogar strafbar wären, ist bekannt, sogar gerichtsbekannt. Die Arbeitsagentur in Berlin hat sogar schon mehrfach versucht, ihren Arbeitsangeboten mit der Androhung einer Sperrzeit Nachdruck zu verleihen. Allerdings hat das Sozialgericht

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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Fristlose Kündigung: Ein Griff in die Kaffeetasse

Selbst dann, wenn der Mitarbeiter Geld aus der Kaffeetasse entnimmt und dieses zurückzahlen will, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. So entschied das LAG Mainz (9 Sa 662/07) soeben eine Kündigungsschutzklage.

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsrechtsschulung

Arbeitsrechtsschulungen gehören zum Recht- und Pflichtenprogramm eines jeden Betriebsrats. Eine Schulung im Arbeitsrecht gehört zum Grundrüstzeug für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Ohne Kenntnisse verstehen die Neuen in den Betriebsratssitzungen sonst nur „Bahnhof“, was Abstimmungen zur Farce machen würde und kann zudem den Beschäftigten, die das neue Betriebsratsmitglied gewählt haben, auch nichts richtig erklären. Das Bundesarbeitsgericht

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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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