Arm trotz Referendariat? oder: Obdachlos durch Unterhaltsbeihilfe? Wir haben ernsthaft über diese Headlines nachgedacht. Die Story: Eine Mitarbeiterin aus unserer Kanzlei, die nach Nebentätigkeit im Jurastudium unsere Kanzlei auch auch noch während der Wartezeit unterstützt hat, wird uns wohl auch während des Referendariats erhalten bleiben. Sie hat – nach einem Blick auf die Höhe der Unterhaltsbeihilfe in NRW –  gar keine andere Wahl, wenn sie ihren bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten möchte. Zwar liegt die Unterhaltsbeihilfe in NRW im Mittelfeld aller Bundesländer (>>> Unterhaltsbeihilfe-Ranking). Knapp 900 Euro sind allerdings wesentlich wenigers während des Studiums mit Nebenjob. Ca. 200 Euro machen alleine die Fahrtkosten mit der Bahn zum Ausbildungsort aus.

Viele Jurastudenten glauben zudem, wie viele Versicherungsbüros übrigens auch, dass das Rechtsreferendariat noch im Beamtenstatus abgeleistet wird („Brutto = Netto“). Referendare müssen zwar immer noch keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen, aber die anderen Sozialversicherungsbeiträge werden normal abgezogen. Netto bleiben also je nach individuellen Daten (Steuerklasse, Familienzuschlag) knapp 750 Euro übrig.

Lassen Sie sich nicht überraschen von der kargen Unterhaltsbeihilfe, die Sie als Referendar während des Vorbereitungsdienstes bekommen. 50 % der Referendare informieren sich über das Referendariat über das Internet, wie der Verein der Rechtsreferendare e.V. in Bayern herausgefunden hat. Fast die Hälfte der befragten Referendare fühlt sich über das Referendariat schlecht informiert.

Offensichtlich sind auch bei der Unterhaltsbeihilfe mangelhafte Informationen verbreitet. Tatsache ist: Mit dem Wegfalls des Beamtenstatus sind die Anwärterbezüge durch die deutlich niedrigere Unterhaltsbeihilfe ersetzt worden. Diese ist weder Alimentation noch Referendarsgehalt, sondern soll nur noch „Beihilfe zum Unterhalt“ leisten.

Fast die Hälfte der bayerischen Referendare hat bei der Umfrage angegebene, einen Nebenjob zu haben. Dem Examensergebnis wird eine Nebentätigkeit beim Anwalt oder eine intensive Mitarbeit in der Anwaltsstation übrigens gut bekommen. Nebenjobber sind nach einer bayerischen Untersuchung besser im Staatsexamen. Unserer Mitarbeiterin hat die intensive Nebentätigkeit übrigens beim Examen auch nicht geschadet.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Autor des Ratgebers:
„Das erfolgreiche Rechtsreferendariat“
3. Auflage 2006, Bund-Verlag

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