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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Mobbing in Wien: Jetzt spricht das Opfer

Wir hatten hier bereits über den spektakulären Wiener Mobbing-Prozess eines homosexuellen Straßenbahnfahrers berichtet. Das Urteil scheint die Wiener Linien nun in Bedrängnis zu bringen. Wie die Wiener Zeitung berichtet, soll deren oberster Chef nach der Urteilsverkündung erklärt haben, „wir sind ein vorbildlicher Dienstgeber. Wenn es erwiesene Diskriminierung gegeben hat, werden wir das dienstrechtlich ahnden.“ Die …

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Veröffentlicht am: 16. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Ärztetarifvertrag TV Ärzte VkA

Der Marburger Bund und die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich in Wiesbaden auf einen weiteren Ärztetarifvertrag, den Tarifvertrag (TV-Ärzte VkA)

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Veröffentlicht am: 15. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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GNBZ: jetzt ermittelt Springer selbst

durch die Kanzleien Mueller Hengeler und Skadden Arps, ob auch das Management oder gar der Vorstand des Springer Verlags in die zwielichtige Gründung der Scheingewerkschaft GNBZ verwickelt ist, berichtet Horizonte. Die PIN Group, ein Unternehmen an dem auch der Springer Verlag beteiligt ist, soll

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Veröffentlicht am: 14. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung der Flatrate bei Arcor

Die Flatrate ist das faulste Versprechen der Telekommunikationsbranche. Surfen soviel sie wollen. Bis der Arzt kommt? Nein, bis die Kündigung kommt … nicht des Vermieters, sondern von Arcor oder Base oder … Nachdem bei Base und E-Plus bereits die Kunden, die die Werbesprüche

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Veröffentlicht am: 14. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Eva Herman scheinselbständig?

Die seit einem Rauswurf bei Kerner um ihre Reputation kämpfende Fernsehmoderatorin klagt gegen die fristlose Kündigung durch den NDR vor dem Arbeitsgericht Hamburg und verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld. Umstritten ist aber zwischen den Parteien schon, ob Eva Herman überhaupt als Arbeitnehmerin beim NDR beschäftigt war oder als freie Mitarbeiterin. Nach den Angaben 5 / 5 …

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Veröffentlicht am: 14. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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