RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
So soll das in einem Essener Callcenter sein. Zahlreichen Mitarbeitern, die sich einer Überwachung am Arbeitsplatz widersetzt haben, soll gekündigt worden sein. Dies berichtet spiegel-online. Die Maßnahmen, abgehörte Gespräche, Überwachung des Email-, Fax- und Briefverkehrs sollen auf Veranlassung des Großkunden Aldi eingeführt werden. 150 Mitarbeitern soll eine entsprechende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag vorgelegt
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Schon wieder Spickmich.de. Erneut hat eine Lehrerin das Bewertungsportal verklagt. Die Realschullehrerin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitrechten verletzt. Das hatten bereits Lehrer in Köln versucht. Wir hatten hier darüber berichtet. Das Landgericht Duisburg teilt allerdings die Auffassung der Kölner Richter. Denn das Recht der …
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Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text eine weitere – nicht drucktechnische hervorgehoben – Befristung des Arbeitsvertrages zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, stellt die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel dar und wird nicht Vertragsbestandteil (BAG, Urteil vom 16.04.2008, Az.: 7 AZR 132/07).
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Wir hatten hier und da über den Mobbing – Prozess eines Wiener Straßenbahnfahrers berichtet. Nun meinen die Kollegen Gheneff – Rami – Sommer aus Klagenfurt, wir würden den Eindruck erwecken, der Straßenbahnfahrer sei von uns vertreten worden. Beides ist schlicht unzutreffend. Über den Fortgang des Prozesses werden wir aber
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so entschied gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster zur Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Die Entscheidung ist aber auf die Personalvertretungsgesetze der Länder übertragbar. Ob eine Schulung zum TVÖD als Grundschulung oder als Spezialschulung anzusehen ist, war bislang umstritten (Juracity berichtete). Das Verwaltungsgericht Aachen hatte zuletzt noch
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