RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Gestern suchte mich eine Mandantin wegen einer Abmahnung auf. Der Arbeitgeber hatte die Weisung erteilt, nicht am Arbeitsplatz zu essen. Die Mitarbeiterin hatte jedoch Hunger und griff zu einem Brötchen. Ergebnis: Der Chef mahnte ab. Da es sich um einen Kleinbetrieb handelt, habe ich geraten, nichts gegen die Abmahnung zu unternehmen. Doch es stellt sich …
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Ein durstiger Kassierer eines Supermarktes gönnte sich einen Schluck Cola. Das Getränk war indes noch nicht bezahlt. Eine Videokamera überführte den Angestellten. Im Markt herrschte eine Anweisung, dass Getränke vor Verzehr zu bezahlen sind. Der Arbeitgeber drohte dem Kassierer daher eine fristlose Kündigung an. Dies
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Wiedermal hatte sich ein Landesarbeitsgericht mit dem Schriftformerfordernis zu beschäftigen. Eine Arbeitnehmerin hatte ihr Arbeitsverhältnis per Fax gekündigt. Später reute sie diesen Schritt und erhob Klage. Die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Mainz 9 Sa 416/07 auf die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin für unwirksam erklärt.
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Nach Medienberichten soll ab 2010 eine höhere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Damit würden die Steuerzahler entlastet. Dies ist Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung dürfte
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Das Sozialgericht Dortmund teilt mit, dass im Jahr 2007 44 % aller Klagen wegen Arbeitslosengeld II erfolgreich waren. Dies berichtete der Präsident des Sozialgerichts Dortmund, Martin Löns, im Jahrespressegespräch. Zugleich seien die Eingänge aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2007 nochmals um 40 % auf 4889 gestiegen.
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