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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Am 17. Mai :: REchte Kunst in der Kanzlei :: Bilder von Ekkehard Drefke

Wir freuen uns sehr, am Tag der offenen Tür, am 17. Mai 2008, den bekannten Künstler Ekkehard Drefke mit einer Werkschau in Lebensstationen unter dem Titel „REchte Kunst“ in unserer Kanzlei ausstellen zu dürfen. Die Ausstellung wird um 11 Uhr eröffnet und dauert bis 18 Uhr. Wir freuen uns auf viele kunstinteressierte Freunde, Mandanten und …

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Veröffentlicht am: 28. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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TV-L Entgelttabelle

Angesichts der Erfolgs von Verdi bei den Verhandlungen zum TVÖD (allerdings ging es dabei um Bund und Gemeinden – VkA) werden öfter gefragt, um wieviel denn das Entgelt der Beschäftigten der Landesverwaltungen 2008 und 2009 steige. Auch das Entgelt

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Veröffentlicht am: 28. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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Siemens Benq: LAG Düsseldorf entscheidet

noch im April über den Widerspruch einiger Mitarbeiter gegen den Betriebsübergang von Siemens auf Benq. Siemens ist der Ansicht, der Widerspruch sei nicht fristgerecht erfolgt und ausserdem verwirkt, die Arbeitnehmer meinen, das Unterrichtungsschreiben von Siemens sei nicht ordnungsgemäß und könne daher die Widerspruchsfrist nicht auslösen. Die bisherige Rechtsprechung

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Veröffentlicht am: 28. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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TVÖD Entgeltordnung

Die Entgeltordnung zum TVÖD wird die Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die Lohngruppenverzeichnisse der Arbeitertarifverträge des öffentlichen Dienstes (BMt-G, MTArb) ablösen. Allerdings ist mit einer Einigung zu der komplexen Materie der neuen Entgeltordnung, die zudem

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Veröffentlicht am: 26. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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BGH: Gewährleistung auch bei Schwarzbau

Der BGH hatte sich mit den Ansprüchen eines Bauherrn zu befassen, der Arbeiten „ohne Rechnung“ also „schwarz“ vergeben hatte. Bisher wurde die Auffassung vertreten, Schwarzarbeit und Gewährleistung schlössen sich aus. Dem ist der BGH (Urteil vom 24.04.2008 Az.: VII ZR 140/07) nun entgegengetreten. In der

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Veröffentlicht am: 25. April, 2008 von RA Michael W. Felser
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