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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kündigungsgrund: Strafanzeige

Eine unberechtigte Strafanzeige kann Anlaß für eine fristlose Kündigung sein. Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz und kam damit zu einem anderen Ergebnis als die erste Instanz. Der 50-jährige Kläger hatte nach innerbetrieblichen Auseinandersetzungen im Polizeidienst gegen Vorgesetzte Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und Strafanzeige

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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsgrund Prostitution

Mieter dürfen den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn in einer anderen Wohnung des Hauses ein Bordell betrieben wird, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Kurz nach ihrem Einzug

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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigung als Chance

Endlich arbeitslos! Mal eine andere Perspektive auf das Thema Kündigung des Arbeitsvertrags. Das Buch verspricht, dabei zu helfen, das Trauma Jobverlust mit Zuversicht zu bewältigen. Na, entweder mit Anwalt um Weiterbeschäftigung oder Abfindung kämpfen oder

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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Rauchen in der eigenen Wohnung?

Überall wird der Raucher heute angefeindet. In Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, Bahnen und Bussen, am Arbeitsplatz oder im Hotel; überall soll nicht mehr geraucht werden. Also zieht sich die Minderheit der Raucher in die eigenen vier Wände zurück. Das ist meist eine Mietwohnung. Und wie sieht die Rechtsprechung das Rauchen in den eigenen vier Wänden?

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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Bezahlter Sonderurlaub

Das steht Ihnen nach § 616 BGB, § oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVÖD oder anderen Tarifverträgen an Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung oder Bewerbungsurlaub zu. Das können mal zwei Tage, mal vier Tage und mal bis zu zehn Tage sein (z.B. bei der Stellensuche). Auf Bild.de wird Rechtsanwalt Felser zum Thema „Sonderurlaub“ bzw. bezahlte …

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Veröffentlicht am: 3. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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