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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Schüler kann wegen Lehrerschmähung von der Schule entlassen werden

das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Urteil vom 27.02.2008 – Aktenzeichen 18 K 2667/07) und wies die Anfechtungsklage eines Schülers und seiner Eltern gegen die Androhung seiner Entlassung von der Schule wegen entwürdigender Äußerungen über eine Lehrperson im Internet ab. Der Schüler hatte die Internetseite, laut Begründung des Vorsitzenden der Kammer ein „Pamphlet übelster Art und …

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Erster! Sozialgericht schneller als Verwaltungsgericht

trotz der Hartz-IV Massenklagen, das meint jedenfalls der Präsident des Landesozialgerichts Jürgen Brandt und verwies darauf, dass die früher für Streitigkeiten um Arbeitslosengeld zuständigen Verwaltungsgerichte

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch OLG Köln aufgehoben

Es geht hoch her bei Click & Buy AG (früher Firstgate). Das Oberlandesgerichts Köln hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass die Abberufung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat am 29.11.2007 und ein Hausverbot unrechtmäßig gewesen sind. Dem Mitglied des Vorstands dürfe bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren daher

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Zoff ums Spitzenhöschen vom Funkenmariechen

Jecker gehts nicht. Die Tanzgruppe einer Karnevalsgesellschaft (Paohlbürger) hatte sich im Streit von dieser getrennt und war als «1. Bischöfliche Münsterisches Offizierscorps» aufgetreten. Die Karnevalsgesellschaft ließ kurzerhand ohne jeden Humor die Spitzenwäsche durch den Gerichtsvollzieher

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsgrund Rauchen

Ja, Rauchen ist ein Kündigungsgrund. Vor allem das Passivrauchen am Arbeitsplatz. Ein Arbeitnehmer, der wegen der Belästigungen durch rauchende Kollegen gekündigt hatte und dafür von der Arbeitsagentur für 6 Wochen gesperrt wurde, klagte gegen den Bescheid der Agentur. Das Hessische Landessozialgericht

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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