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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpause und Raucherraum

Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpuase und Raucherraum ist zulässig, entschied heute das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln vom 29.2.2008 – Aktenzeichen 19 K 3459/07) auf die Klage eines Mitarbeiters der Stadt Köln, der seit 40 Jahren im Dienst geraucht hatte. Seit März 2007 gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Köln ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist …

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Neuer Gerichtsstand für Außendienstler im Arbeitsrecht

Gemeinsam mit einer beabsichtigten Entlastung der Sozialgerichte (wir berichteten) soll auch das Arbeitsgerichtsgesetz verändert werden. Bisher war für Klagen gegen den Arbeitgeber die Gerichte am Sitz des Unternehmens zuständig. Hier war die Vergütung zu zahlen, hier wurden Weisungen erteilt und hier war der Ort der Erfüllungsverpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis. Die Rechtsprechung nahm dies auch bei …

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Suspendierung, Abberufung, Kündigung

das ist die Aktionskette bei Verdacht auf strafbare Handlungen eines Geschäftsführers einer GmbH oder Vorstands einer Aktiengesellschaft. Zunächst erfolgt – wie aktuell im Fall des Vorstandsvorsitzenden der Düsseldorfer Sparkasse – eine Freistellung (Suspendierung) von der Führungstätigkeit, danach die grundlos und nach dem Anstellungsvertrag (Dienstvertrag) meist fristlos mögliche Abberufung

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Veröffentlicht am: 28. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Besser kein Vergleich…..

denkt man sich so manchmal nach einem Urteil; auch wenn man gewonnen hat. Für einen Berater hatten wir ca. € 3000,00 Honorar geltend gemacht. Weitere Positionen in Höhe von € 2.000,00 waren ausdrücklich vorbehalten worden. Der Auftraggeber erklärte die Aufrechnung mit vorgeblichen Schadenersatzansprüchen und erhob entsprechend noch Widerklage auf Zahlung von ca. € 11.000,00. In …

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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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Untätigkeitsklage bei Arbeitslosengeld II?

Hartz IV – Empfänger dürfen die Arbeitsagenturen nicht wegen derer Untätigkeit bei dem Angebot offener Stellen verklagen. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht Berlin (Az. L 28 B 698/07 AS PKH). Der offensichtlich arbeitswillige Kläger, Bezieher von Arbeitslosengeld II, hatte die Agentur wegen Untätigkeit verklagt. Nach Auffassung des Klägers hatte die Agentur es unterlassen, ihm mindestens …

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Veröffentlicht am: 27. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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