Stadt Köln

Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpause und Raucherraum

Ein Rauchverbot auch ohne Raucherpuase und Raucherraum ist zulässig, entschied heute das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln vom 29.2.2008 – Aktenzeichen 19 K 3459/07) auf die Klage eines Mitarbeiters der Stadt Köln, der seit 40 Jahren im Dienst geraucht hatte. Seit März 2007 gilt in allen Dienstgebäuden der Stadt Köln ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist …

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Veröffentlicht am: 29. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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