RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ist in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgesehen, dass auch dann Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, muss der normale Versicherungsnehmer diese Beamtenklausel so verstehen, dass die Versicherung auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet und an die seitens …
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Ja, auch wenn es so aussieht, als ob die GdL das bekommen hätte, was Sie gefordert hat. Eben nicht ganz. Die GdL hat ursprünglich einen Fahrpersonaltarifvertrag gefordert, also einen eigenständigen und vollständigen Tarifvertrag für Lokführer und das andere Fahrpersonal (Zugbegleiter). Dieser wäre nur mit ihr vereinbart worden und hätte neben dem für das gesamte Bahnpersonal …
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sie ist grundlos, nicht neu und so sieht sie aus:
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auf den Internetseiten der IGBCE Jugend für Auszubildende
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jetzt auf einer eigenen Seite, nämlich auf weihnachtsfeierrecht.de. Dort
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