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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Risiko Kündigungsschutzklage

Nein, nicht für den Arbeitgeber, sondern für den Arbeitnehmer. Wieso, das kann man einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 08.11.2007 – 2 AZR 314/06) entnehmen, die den Arbeitnehmeranwalt zwingt, alle Einwendungen bis zum Abschluß der ersten Instanz vorzubringen. In der Berufung und Revision

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Ermittlungsverfahren gegen Sinkewitz eingestellt

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Betrugs zu Lasten des Arbeitgebers gegen den früheren T-Mobile-Profi Patrik Sinkewitz offenbar eingestellt.

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Veröffentlicht am: 13. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG München: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt; Pflicht zusätzlichen € 400,00 – Job anzunehmen

Das Amtsgericht München ( Az.: 554 F 10908/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, wieviel Kindesunterhalt geschuldet ist, wenn das Nettoeinkommen des Kindesvaters nur € 977,00 beträgt. Der Mann hatte sich auf den Selbstbehalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von € 890,00 berufen und sich im übrigen für nicht leistungsfähig erklärt.

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Veröffentlicht am: 13. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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VG Koblenz: Duschunfall ist kein Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 25.10.2007 – 2 K 350/07.KO – mit der Frage befaßt, ob ein Dienstunfall vorliegt, wenn sich ein Beamter, der sich auf einem Lehrgang befindet,  während dem morgendlichen Duschen verletzt.

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Veröffentlicht am: 13. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Trendiges zur Scheidung, Scheidungsparty und und Onlinescheidung

Die Süddeutsche Zeitung hat die neuesten Trends bei Scheidungen ausgemacht. Danach kann man außer Anwälten und Gerichten noch mehr Leute mit seiner Scheidung beschäftigen. Im einzelnen aufgelistet und nach Trend, Preis und Effekt erläutert finden sich derzeit laut dem Blatt folgende Trends auf dem Scheidungsmarkt:

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Veröffentlicht am: 13. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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