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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Betriebsübergang: Keine Flucht aus tariflicher Zusatzversorgung (ZVK)

durch Betriebsvereinbarung nach einer Ausgliederung und Betriebsübergang nach § 613 a BGB, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 13.11.2007 (Aktenzeichen 3 AZR 191/06). § 613 a BGB ist eine Arbeitnehmerschutzvorschrift, so das Bundesarbeitsgericht in einer älteren Entscheidung. Immer öfter aber versuchen findige Anwälte, mithilfe von § 613 a BGB nach Betriebsübernahmen Rechte der Altbelegschaft zu …

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Veröffentlicht am: 15. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Waffen sind nichts für Privatleute

Es sei denn es handelt sich um organisierte Sportschützen. Doch diese dürfen innerhalb eines halben Jahres regelmäßig nur zwei Schusswaffen gleich welcher Art erwerben. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (Urteile v. 14.11.2007, Az.: 6 C 1.07, 6 C 3.07, 6 C 8.07) entschieden. Damit wollen die Richter verhindern, dass unter dem Deckmantel des Sportschützentums Waffen …

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Eine rote Ampel, die nicht grün wird

So eine Ampel stand an einer Baustelle in Friedrichshafen am Bodensee. Verständlich, dass zahlreiche Autofahrer irgendwann keine Geduld mehr zeigen wollten und losfuhren. Mehr als 100 Autofahrer wurden dabei erwischt. Die Bußgeldstelle verhängte Fahrverbote und Geldbußen in Höhe von jeweils € 125,00, so wie im Bußgeldkatalog auch vorgesehen.

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH – Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen

Der BGH (Az.: VIII ZR 340/06) hatte sich heute mit der Frage der Wirksamkeit einer Mietvertragsklausel zu befassen, die die Haltung von Tieren betrifft. Die Klausel bestimmte, dass „jede Tierhaltung insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, der Zustimmung des Vermieters bedürfe“. Der Mieter bat den Vermieter um Zustimmung zur Haltung …

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH: Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch für Franzi van Almsick

Der Bundesgerichtshof hat sich in den Urteilen vom 13.11.2007 – VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06 – mit der Frage beschäftigt, ob eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen möglich ist.

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Veröffentlicht am: 14. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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