OVG NRW: Und nochmal zur Kostendämpfungspauschale bei Beamtenbeihilfe
Wie Juracity bereits berichtete, hat der 6. Senat des OVG NRW die Einschränkung der Beihilfe durch die sog. Kostendämpfungspauschale für unzulässig erklärt. Damit war das OVG den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Hamburg gefolgt. Gestern war nun der 1. Senat des OVG NRW (Az.: u.a. 1 A 4955/05) mit der Frage befaßt.
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Veröffentlicht am: 11. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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