Na, ich weiss genau, was jetzt alle denken. Aber mal im Ernst, denn das ist das Thema leider häufig, da kein einvernehmlicher Vorgang. Letztens waren besorgte Eltern einer Auszubildenden bei mir, die mir eröffneten, dass ihre Tochter Opfer regelmässiger sexueller Belästigung durch einen Ihrer beiden Arbeitgeber geworden ist. Den anderen beiden Angestellten würde das nach Ihrer Einschätzung nichts ausmachen. In jeder Mittagspause würde man in Abwesenheit des anderen Gesellschafters zu neckischen Spielchen durch das Büro toben. Unglaublich? Die Betroffenen haben häufig das Problem, dass man ihnen skeptisch gegenübertritt. Der, der tut so was doch nicht. Das kann man nur denken, wenn man die Eltern und die Tochter nicht persönlich erlebt hat. Und gerade macht das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm vom 01.03.2007 Aktenzeichen 27 U 137/06) einen Fall aktenkundig, in dem ein Geschäftsführer Mitarbeiterinnen sexuell belästigte und der andere schwieg, wie “Handakte Weblawg” berichtet. Das zog die Kündigung nach sich, auch für den Anstellungsvertrag des schweigenden Geschäftsführers. Das OLG Hamm wertete dies zu Rechts als strafbare unterlassene Hilfeleistung. Es gibt eine grosse Dunkelziffer über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, denn auch meine Mandantin zog es vor, den Arbeitgeber ohne Strafanzeige o.ä. Massnahmen zu wechseln.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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