RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Traumberuf Anwalt? In bestimmten Kreisen gehört man als Angehöriger der Berufsgruppe “Juristen” zu den meistgehassten Lebensformen. Aber Juristen nur wegen des Berufs diskriminieren? Wird wohl an entsprechenden Erfahrungen, mindestens aber Befürchtungen, liegen. Dahinter verbirgt sich ein schlechtes Gewissen, gespeist aus der meist unbewussten Erkenntnis, dass es
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Arbeitsrecht ist ein traditionelles, aber nach wie vor aufregendes und vielfältiges Betätigungsfeld für die Anwaltschaft. Mehr als 250 Interviews unserer Rechtsanwälte in den letzten vier Jahren in verschiedensten Medien und sechsstellige Besucherzahlen monatlich auf unseren Webseiten zeigen, das das Arbeitsrecht zukünftig eher an Bedeutung gewinnt. Wir, eine Kanzlei mit zur Zeit vier in Vollzeit tätigen …
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diese dringende Bitte per Mail (eingestellte Priorität des Mails: sehr hoch) richtete ein Mandant an uns, nachdem er Kenntnis von der Durchschrift des Scheidungsantrages erhielt, in dem wie üblich der (voraussichtliche) Streitwert angegeben war. Einen Streitwert könne es gar nicht geben, er habe Gütertrennung vereinbart und einen Ehevertrag abgeschlossen, teilte unser Mandant mit. “Ich möchte …
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Personalräte gehören nicht gerade zu den häufig im Netz anzutreffenden Gruppen. Ein Grund dafür mag sein, dass die Personalvertretungsgesetze relativ strenge Verschwiegenheitspflichten vorsehen und wer nichts sagen darf, kann auch wenig mitteilen. Das es trotzdem geht, zeigt der informative Weblog des Personalrats des Uniklinikums
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Vor dem Arbeitsgericht Nürnberg haben sich die GdL und die Bahn darauf verständigt, dass die Lokführer während der Vermittlung unter Führung von Heiner Geissler und Kurt Biedenkopf jedenfalls bis zum 27.8.2007 keine Streiks durchführen und im Gegenzug die Bahn
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