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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Bahnstreik & Arbeitsrecht: “Zug hatte Verspätung…” zieht nicht

Arbeitnehmer, die selbst nicht am Bahnstreik aktiv beteiligt sind, sollten sicherstellen, daß sie trotz des eingeschränkten Schienenverkehrs rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen.

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Veröffentlicht am: 10. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Keine Vergütung für Mehrarbeit

Mit dem Urteil des VG Stuttgart vom 19.06.2007  –  6 K 4166/06 – ist die Klage eines Lehrers auf Kompensation nicht gewährter Altersermäßigung bezüglich der wöchentlichen Arbeitszeit durch Freistellung oder finanzielle Abgeltung abgewiesen worden.

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Veröffentlicht am: 10. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Schmerzensgeld bei Verletzung an Freischachanlage oder in die Gummizelle ?

Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 13.06.2007 (Az.: 262 C 7269/07) beschäftigt. Ein Reisender hatte sich beim Schachspielen auf der Freischachanlage eines Hotels verletzt; einer der etwa 12 kg schweren Spielfiguren war umgefallen.

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Veröffentlicht am: 9. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Sport & Recht: Team Elk Haus erwirkt Startrecht bei Deutschlandtour

Die Veranstalter der morgen startenden Deutschland-Tour hatten das österreichische Rad-Team Elk Haus Simplon kurzfristig ausgeladen. Nach Auffassung der Tourleitung hatte das Team nicht die Ehrenerklärungen abgegeben, wie sie schon von den an der Tour de France teilnehmenden Teams abverlangt worden waren, und außerdem keine Starterliste eingereicht.

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Veröffentlicht am: 9. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub und was man dann zum Reiserecht wissen sollte, Teil III

Wir hatten schon berichtet, was rechtlich vor dem Urlaub und im Urlaub alles beachtlich sein kann. Was aber wenn der Urlaub trotz aller Vorfreunde und Vorbereitungen nicht den Erwartungen entsprochen hat ? Auch dann gilt es wieder, die rechtlichen Voraussetzungen zu beachten. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 9. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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