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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Personaleinsatzmanagementgesetz NRW :: PEMG NRW

Am 19.06.2007 hat der Landtag NRW das “Gesetz über das Personaleinsatzmanagement Nordrhein-Westfalen”, kürzer: “Personaleinsatzmanagementgesetz NRW”, ganz kurz: “PEMG NRW”, beschlossen (GV. NRW. 2007 S. 242). Den Gesetzestext des PEMG NRW finden Sie hier Personaleinsatzmanagementgesetz NRW :: PEMG NRW Das Gesetz, mit dem der Umbau der Landesverwaltung vereinfacht werden soll, wird nicht nur von Experten kritisch …

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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LPVG NW: 10000 Arbeitnehmer demonstrieren

gegen die Einschränkung der Beteiligungsrechte ihrer Interessenvertreter durch den Gesetzesentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz für NRW (LPVG NW), berichtet der Kölner Stadtanzeiger topaktuell. Aufgerufen zum Protest hatten DGB, Ver.di, GdP und GEW. Nach Angaben der Landesregierung geht es ihr um eine Angleichung des LPVG NW an das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und um eine Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, …

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Brühl: Urteil zu Rechnungen per Email oder wie man sich mit nicht durchdachten AGB’s selbst die Rechte nehmen kann

Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Falle der Vereinbarung der Rechnungsübermittlung per Email ein einseitiger Wechsel des Rechnungsstellers auf die herkömmliche Papierrechnung möglich ist.

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Nürnberg untersagt Bahnstreik

heute (Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluß vom 08.08.2007 – Aktenzeichen 13 Ga 65/07) und das allerschönste ist, das Arbeitsgericht Nürnberg hat die einstweilige Verfügung bereits ins Internet gestellt. Das ist eine vorbildliche Information der Öffentlichkeit. Dafür gibt es

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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LSG Hessen: Regalauffüller sind Arbeitnehmer

Regalauffüller sind nach einer Entscheidung des LSG Hessen (Az.: L 8/14 KR 280/04) weder selbständig noch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit dürfte der beliebten Praxis von Warenauffüllfirmen, die Mitarbeiter als Selbständige zu beschäftigen, ein Ende gesetzt worden sein. Denn die Revision wurde nicht zugelassen. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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