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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Klagewut bei Sozialgerichten wegen “Hartz IV”

Mehr als die Hälfte der in Berlin und Brandenburg vor den Sozialgerichten erhobenen Klagen richten sich gegen Entscheidungen der Behörden über Ansprüche auf das ALG II, auch „Hartz IV“ genannt. Wie die Welt berichtet, sind allein im Juni diesen Jahres 1404 Klagen erhoben worden.

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Veröffentlicht am: 2. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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OVG Lüneburg: Auffangstreitwert bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

Das OVG Lüneburg hat in seinem Beschluß vom 16.07.2007 – 5 ME 143/07 – seine bisherige Festsetzung zur Streitwertfestsetzung in beamtenrechtlichen Verfahren, in den es um die schlichte Besetzung eines Dienstpostens – also nicht um die Besetzung eines Beförderugsdienstpostens geht – bestätigt. Während in Beförderungstreitigkeiten jedenfalls in Hauptsacheverfahren der Streitwert, sofern die Neubescheidung eines Beförderungsbegehrens …

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Veröffentlicht am: 2. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Frankfurt: Bahn darf Streiks als rechtswidrig bezeichnen

damit steht es für die Bahn 5:1 und nicht 2:1, wie die FTD berichtet. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies drei einstweilige Verfügungen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) zurück, mit denen diese der Bahn und zwei weiteren Bahnkonzerngesellschaften untersagen lassen wollte, die Streiks der Lokführer als rechtswidrig zu bezeichnen, de Lokführern Sanktionen anzudrohen und die Befragungsaktion durchzuführen. …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Düsseldorf verbietet Streik der GdL

unter Berufung auf den Grundsatz der Tarifeinheit (JuracityBlog berichtete). Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ging es heute, Mittwoch, den 01.08.2007, um

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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ALG II: Nur 3,42 Euro täglich für´s Essen für die Kids

Da wird auch die ansonsten eher wirtschaftsliberale “Welt” weich. ALG II reicht nicht aus, um Kinder und Jugendliche ausgewogen zu ernähren. Kritisch sei die Situation vor allem bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, heißt es in der Untersuchung des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE), wie die Welt berichtet. Ein 15-jähriger, der sich ausgewogen ernähren …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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