RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
800 Arbeitsplätze sollen von den Massenentlassungsplänen des “neuen Obermonsters” (so der JoBlog) Sal Iannuzzi betroffen sein, global. Der im Joblog sehr entschlossen dreinblickende Ianuzzi wird wohl auch die deutschen Monster nicht verschonen. Das Anschreiben an alle Monster
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oder Domainnapping? Ist Ulrich Weiss ein böser Junge, der anderen die Domain klaut, um private Homepagebetreiber zu ärgern? Na, wohl eher Schlamperei beim Umzug einer Domain und die schuldigen sind meist im eigenen Sektor zu suchen. Wenn die Domain auch nur eine Sekunde im Rahmen eines Umzuges frei wird, schnappen sich verschiedene Massendomainregistrierer (first come …
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Das Arbeitsgericht Mainz begründetet laut Handelsblatt die Abweisung des von der DB Regio gestellten Antrages damit, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokführer nur die Urabstimmung zu einem solchen Streik eingeleitet habe, ein Aufruf zum Streik selbst aber noch nicht erfolgt sei. Erst wenn es zu einem Streik käme, stehe fest, ob die DB Regio davon betroffen …
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Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der bereits laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und nach „billigem Ermessen“ darüber zu entscheiden. Bei der Ausübung des Ermessen sind sowohl die Belange des Versorgungsempfängers als auch die unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf eine Anpassung der …
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entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 26.07.2007 – Aktenzeichen 12 Ca 122/07) jetzt in einem Urteil. Ein Oberarzt hatte unter Berufung auf seine dienstliche Bezeichnung und seine Stellung in der Krankenhaushierarchie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III
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