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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

ALG II: Umzug junger Arbeitsloser weiterhin nur mit Genehmigung

Junge Bezieher von ALG II, auch Hartz IV genannt, müssen sich auch weiterhin Umzüge von den Trägern der Grundsicherung genehmigen lassen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache) auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Monstertipps zum Stellenabbau

Die von Entlassung bedrohten Mitarbeiter der Jobbörse Monster (JuracityBlog berichtete) finden in dem monstereigenen Karrierejournal “Wege, mit der Angst vor einem Stellenabbau fertig zu werden.” Ursache des geplanten Stellenabbaus ist angeblich

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Misthaufen Internet: Arbeitsrecht

Das Internet ist ein Misthaufen. Hat ein MIT Professor gesagt und er hat recht. Gerade bei rechtlichen Fragen findet man viel Unsinn und überholte Rechtsstände. Wer sich also auf solche Aussagen verlässt, ist schlecht beraten. Ein Beispiel: “Die Arbeitsgerichte entscheiden oft auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, denn bei Änderungskündigungen versäumen Arbeitgeber oft, eine gerechte …

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Veröffentlicht am: 1. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Widerspruch per E-Mail unzulässig. Na ja.

Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt (Urteil vom 11.07.2007 – Aktenzeichen L 9 AS 161/07 ER, Volltext) hält einen Widerspruch per E-Mail für nicht formgerecht und damit nicht fristwahrend. “Die E-Mail des Klägers, die dieser am 09. März 2007 unter dem Absender c.@f.de an die Internetadresse c.j.@w.de mit dem folgenden Text:

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Unfallversicherung: Arbeitgeber haften für unterlassene Aufklärung

über das Bestehen einer Unfallversicherung zugunsten des Arbeitnehmers, so das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 26.07.2007: “Ein Arbeitgeber verletzt seine arbeitsvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, wenn er diesen nicht darüber unterrichtet, dass er zu dessen

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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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