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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

300 Parkknöllchen und weg ist der Führerschein

Oft ist es schwer, einen Parkplatz zu finden und oft sind die Parkgebühren teuerer als ein Knöllchen. Dabei sollte man aber daran denken, dass auch geringfügigere Ordnungswidrigkeiten den Führerschein gefährden können. Und zwar droht hier nicht etwa nur ein befristestes Fahrverbot, sondern der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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VGH Mannheim: Gesamtpersonalratswahl in Mannheim ungültig!

Nach einer aktuellen Mitteilung des Beamtenbundes Baden-Württemberg hat der VGH Mannheim am 24. Juli die Wahl des Gesamtpersonalrat der Stadt Mannheim für ungültig erklärt.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht Bayern: Höhere Besoldung ab 01.10.2007

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) bietet auf seiner homepage einen Ausblick auf die Besoldungstabellen, die für die Landesbeamten ab dem 01.10.2007 gelten sollen. Wesentliche Neuerungen liegen vor allem in einer Besoldungserhöhung

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kein Führerscheinentzug trotz übermäßigem Alkoholgenuss mit 3,0 Promille

Nicht immer führt übermäßiger Alkoholgenuss zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das OVG Rheinland – Pfalz (Az.: 10 A 10062/o7.OVG) hat entschieden, dass die Trunkenheit einen Bezug zum Straßenverkehr haben oder eine Trunksucht vorliegen muss.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Freizeitausgleich für Feuerwehrleute

Das VG Minden (Az.: 4 K 864/06 u.a.) hatte sich in sieben Musterklagen mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Bielefelder Feuerwehrleute Anspruch auf Freizeitausgleich haben. Die Beamten hatten zuvor mehr als die nach EU – Recht erlaubten 48 Wochenstunden arbeiten müssen.

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Veröffentlicht am: 26. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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