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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Auskunft über den Einsatz von Leiharbeitnehmern: RA Felser in der AiB Plus 4 2007

und beantwortet dort eine Leseranfrage eines Betriebsrats. In dem Beitrag geht es um die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers nach § 99 BetrVG, die häufig mit dem Hinweis, man habe selbst keine weiteren Daten von dem Personalverleiher, nachlässig behandelt

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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ArbG Köln zu Vorstellungskosten: Im Taxi nach Köln?

Arbeitnehmer können zwar die Übernahme von Vorstellungskosten verlangen, wenn sie einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens folgen. Das bedeutet aber nicht, Lufthansa First Class und anschliessend ´ne Stretchlimo mit Chauffeur, damit gleich klar ist, dass man wirklich ein “High Potential”

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Wie viel Schnarchen ist zumutbar? Kann ein Arbeitnehmer ein Einzelzimmer verlangen?

Was sich ziemlich skurril anhört, hat einen realen Hintergrund. Es geht nicht um Beamte (Vielleicht kennen Sie ja den Beamtenwitz mit dem Treffen auf dem Büroflur

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hartz IV: Anrechnung von Lebenspartnereinkommen ist verfassungsgemäß

Das Berliner Sozialgericht (Az.: S 59 AS 1278/05 und S 53 AS 1126/05) sieht keinen Verfassungsverstoß bei der Anrechnung des Einkommens des Partners bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II. Dies gilt, so das Gericht, auch bei unverheirateten Paaren, die eheähnlich zusammenleben.

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bußgelder bei unerwünschten Anrufen, sog. “Cold-Calling”

plant Bundesministerin Zypries laut der Beck-aktuell Redaktion. Danach sollen Unternehmen, die sich ungebeten telefonisch an Verbraucher wenden, künftig mit Bußgeldern belangt werden können.

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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