RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
und beantwortet dort eine Leseranfrage eines Betriebsrats. In dem Beitrag geht es um die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers nach § 99 BetrVG, die häufig mit dem Hinweis, man habe selbst keine weiteren Daten von dem Personalverleiher, nachlässig behandelt
Weiterlesen >
Arbeitnehmer können zwar die Übernahme von Vorstellungskosten verlangen, wenn sie einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens folgen. Das bedeutet aber nicht, Lufthansa First Class und anschliessend ´ne Stretchlimo mit Chauffeur, damit gleich klar ist, dass man wirklich ein “High Potential”
Weiterlesen >
Was sich ziemlich skurril anhört, hat einen realen Hintergrund. Es geht nicht um Beamte (Vielleicht kennen Sie ja den Beamtenwitz mit dem Treffen auf dem Büroflur
Weiterlesen >
Das Berliner Sozialgericht (Az.: S 59 AS 1278/05 und S 53 AS 1126/05) sieht keinen Verfassungsverstoß bei der Anrechnung des Einkommens des Partners bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II. Dies gilt, so das Gericht, auch bei unverheirateten Paaren, die eheähnlich zusammenleben.
Weiterlesen >
plant Bundesministerin Zypries laut der Beck-aktuell Redaktion. Danach sollen Unternehmen, die sich ungebeten telefonisch an Verbraucher wenden, künftig mit Bußgeldern belangt werden können.
Weiterlesen >