RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
30 Millionen Euro Abfindung zahlt Gerling den Klägern, die das Landgericht Köln im Zuge der Fusion mit Talanx angerufen hatten, berichtet die Kölnische Rundschau. Klingt atemberaubend,
Weiterlesen >
erhielt ein Schwerbehinderter, der sich als “Leiter Customer Service” bei einem Handelsunternehmen im Ruhrgebiet beworben hatte, wie die WAZ berichtet. Die Tätigkeit war mit einem Jahresgehalt von 80.000 Euro deutlich höher dotiert als die Tätigkeit, die der Kläger ungekündigt innehatte. Bis dato war er bei einer Kölner Soziallotterie beschäftigt. Die Absage wurde mit
Weiterlesen >
Aus Anlass der Äußerung von Bundesinnenminister Dr. Schäuble hatte ich gestern erst auf verschiedene Aspekte hingewiesen. Nun fiel mir ein Beitrag der Welt-Online vom 12.05.2007 in die Hände. Danach hält wohl „Bayern eine Änderung des Grundgesetzes nicht für nötig.“ Hmm. Nicht nur das.
Weiterlesen >
Die früher geltenden Freibeträge nach § 3 Nr. 9 Einkommenssteuergesetz gibt es ja leider nicht mehr. Es bestehen lediglich die Möglichkeiten des § 34 EStG, also vor allem die Fünftelungsregelung. Das führt manchen in Versuchung. Als “Geheimtipp”
Weiterlesen >
Heft 6 2007 in einem Beitrag über zwei Seiten mit Tipps zu Abfindung, Abfindungshöhe,
Weiterlesen >