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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Amtsgericht München: Tankstelle haftet für Schäden durch herunterfallende Zapfpistole

Wenn sich eine Zapfpistole aus der Halterung löst und dadurch ein Auto beschädigt wird, haftet allein die Tankstelle für den Schaden.

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Dresden Urteil: Weniger Bußgeld bei Rückwärtsfahrt auf Tankstelle und Unfall

Wer beim Rückwärtsfahren auf dem Gelände einer Tankstelle einen Schaden verursacht, kann auf Milde bei der Höhe des Bußgelds setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Dresden (Az.: Ss (Owi) 650/06) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.

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Veröffentlicht am: 18. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Mobbingopfer: Schadensersatz wegen Mobbing fällt unter Ausschlussfrist

so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.05.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 709/06, Pressemitteilung). Das ist eigentlich keine gute Nachricht für Mobbingopfer. Schadensersatz und Schmerzensgeld sind

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Veröffentlicht am: 17. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Interessenausgleich und Sozialplan: Die richtige Taktik bei Verhandlungen entscheidet

Was Arbeitgebern geraten wird, kann man beim Verlag für die deutsche Wirtschaft nachlesen. Das ist natürlich auch für Betriebsräte interessant. Der erste (und damit wichtigste) Tipp

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Veröffentlicht am: 17. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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BGH kippt Klausel im Mietvertrag: Generelles Verbot von Sat-Schüsseln ist unwirksam

Nach einem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 207/04 vom 16.05.2007) kann der Vermieter nicht generell die Anbringung von Parabolantennen verbieten. Komplett unwirksam sei eine Klausel im Mietvertrag, die die Anbringung dem Mieter ausnahmslos unter Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss untersagt.

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Veröffentlicht am: 16. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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