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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

BGH: Haftung für Bekannte ist nicht so streng wie bei Bänkern

urteilte aktuell der BGH (III ZR 75/06). Wer also jemandem aus dem erweiterten Familienkreis seine Aktien- und Börsengeschäfte anvertraut, kann diesen nicht entsprechend einem professionellen Anlageberater für seine Verluste in Anspruch nehmen.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Kein Knöllchen für Flipflopträger(innen)

das geht aus einem Beschluss des OLG Bamberg (Beschluss vom 15.11.2006, Az.: 2 Ss Owi 577/06) hervor. Autofahrer die im Sommer barfuß oder aber mit Flipflops Auto fahren, sind nicht unbedingt ein Vorbild in Sachen Sicherheit. Bußgelder sind allerdings nicht zu befürchten.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Keilerei auf Betriebsausflug rechtfertigt Umsetzung

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat sich in seiner Entscheidung vom 4. April 2007 – 2 K 1506/06.KO – mit einem klassischem Thema des Beamtenrechts befaßt: der Umsetzung.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Beim Verstoß gegen AGG kann eine Kündigung unwirksam sein

Zunehmend beschäftigen sich die Gerichte mit Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In einem aktuellen Fall hat das Arbeitsgericht Osnabrück (Urteil vom 05.02.2007, Az: 3 Ca 778/06) nun eine Kündigung für unwirksam erklärt, weil sie gegen das AGG verstoße.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Onlinekauf: Verkäufer trägt Portokosten bei Widerruf und Rücksendung

Dies entschied am 14.02.2007 das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Az. 5 W 15/07). Immer mehr Verbraucher machen es sich für das Shopping vor ihrem Monitor bequem und suchen und bestellen den Bedarf im Internet. Im Regelfall und bei renommierten Onlinegeschäften geht dies auch ohne Probleme.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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