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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Wie Angehörige Steuern sparen können

hat der Bundesfinanzhof für die Darlehensvergabe zwischen Angehörigen nun entschieden. Darlehen zwischen Familienangehörigen wurden von den Finanzbehörden schon immer argwöhnisch beäugt. Schnell war unterstellt, dass die Vertragsgestaltung nur auf dem Papier geschah und lediglich auf eine Steuerersparnis hin angelegt war. Dies Sichtweise wurde bisher oft von den Finanzgerichten bestätigt.

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Veröffentlicht am: 15. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Schichtdienst für alleinerziehende Mutter unzumutbar

meint laut dpa jedenfalls das Arbeitsgericht Frankfurt a. Main (Urteil vom 14.02.2007 – 7 Ga 25/07). Das ist hilfreich, verlangt doch ein grosser Konzern von meiner allerdings verheirateten Mandantin ebendies. Allein erziehende Arbeitnehmerinnen müssen eine plötzliche Veränderung ihrer Arbeitszeiten nicht akzeptieren. Die Richter gaben damit der Mitarbeiterin einer Autovermietung recht, die sich mit einer einstweiligen …

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kirche & Arbeitsrecht: Religionslehrerin fristlos gekündigt, weil sie Religion unterrichtet hat

Leider die falsche Religion. Die katholische Religionslehrerin hatte wegen Lehrermangel

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Vermeintlich abgelaufene Geschenkgutscheine können noch gültig sein

darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Denn am 05. April 2007 (AZ: 12 O 22084/06) entschied das Landgericht München I, dass eine Geschäftsbedingung, nach der ein Gutschein bereits nach einem Jahr verfällt, unwirksam ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Siemens Schmiergeldskandal: Landgericht Darmstadt verlangt 38 Mio. Euro

an Gewinnabschöpfung aus einem illegalen Geschäft mit dem italienischen Energiekonzern Enel. Geschmiert hatte Siemens die italienischen Energiemanager mit 6 Mio. Euro. Inzwischen weiss man, worin der Unterschied zu einer Bananenrepublik liegt. Dort genügen offenbar Bananen

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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