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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

BGH: Urteil zum Unfalltarif bei Mietwagen

Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 36/06) hat Unfallgeschädigte verpflichtet, statt eines Unfallersatztarifes einen günstigeren Normaltarif für einen Mietwagen zu wählen. Auf das Urteil hat der Auto- und Reiseclub Deutschland hingewiesen.

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Urteil: Ein ALG II-Bezieher darf Audi A 3 behalten

So hat das Sozialgericht Heilbronn (Urteil vom 06.03.2007, Az. S 7 AS 2977/06) entschieden. Unter besonderen Umständen darf der Arbeitslose einen höherwertigen PKW besitzen, ohne dass dieser auf den Vermögensfreibetrag des § 12 SGB II angerechnet wird.

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Nächste Runde bei der Telekom: ver.di weitet Streiks aus

Die neue Woche beginnt nicht gut für die Deutsche Telekom. Wie ver.di mit einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat, werden die Streiks ab heute ausgeweitet. Nach Angaben von ver.di wurden rund 14.000 Beschäftigte zum Streik aufgerufen. Die Schwerpunkte der Maßnahmen sollen in Berlin-Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen liegen.

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Wenn der Vermieter den Restmüll kontrolliert,

ist das zulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg (Az. 10 S 1684/06) für den Fall entschieden, dass der Vermieter die von ihm bezahlten Restmüllbehälter auf die korrekte Mülltrennung untersuchen lassen möchte.

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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OLG Köln: Würfeln um Rabatte ist unzulässig

Ein Baumarkt hatte mit Folgendem geworben: „Das große Rabatt-Würfeln bei T. Baumarkt Vom 8. bis 13. Januar sparen Sie bei jedem Einkauf bis zu 25 %. An jeder Kasse können sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben. Nieten gibt es nicht: 5 % Rabatt sind garantiert! Viel Glück! …

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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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