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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Urteil: Renovierungslärm begründet keinen Schmerzensgeldanspruch

Für Lärmbelästigung durch Renovierungsarbeiten gibt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az: 172 C 41295/04) kein Schmerzensgeld. Dies berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im entschiedenen Fall fehlte es nach Ansicht des Gerichts am Vorsatz. Grundsätzlich sind dem Vermieter Modernisierungsmaßnahmen erlaubt, so das Münchener Gericht. Dies bedeute für die Mieter, dass die damit verbundenen Lärmbelästigungen hinzunehmen …

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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Abberufung der Fernsehpfarrerin? :: Pech mit Feng Shui

Nicht immer bringt Feng Shui, die fernöstlich esoterische Lehre, den Nutzern das versprochene Glück. Der 49-jährigen Siegburger Fernsehpfarrerin Ulrike Cygankek, die jahrelang im Fernsehen das Wort zum Sonntag sprach, steht jedenfalls Ungemach ins Haus. Durch

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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Zweckentfremdung von € 200.000,00 Beihilfe läßt Charakterfehler vermuten

Das OVG Lüneburg äußert sich in seinem Beschluß vom 26.04.2007 – 5 ME 122/07 – zu der Frage, ob in einem Rechtstreit über die Rechtmäßigkeit eines gegen einen Beamten verhängten Amtsführungsverbots nach Belieben des Dienstherrn Gründe „nachgeschoben“ werden können.

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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Gesundheitsbeeinträchtigungen dürfen der Versicherung nicht verschwiegen werden,

wenn diese allgemein nach Erkrankungen oder Beschwerden nachgefragt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az: 8 U 196/06) hervor. Wie die Internetredaktion von live-Pr.com heute mitteilt, hat das Gericht entschieden, dass alle Krankheiten, soweit sie nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen, anzugeben sind.

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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Teilzeitbeschäftigte haben Rechtsanspruch auf Verlängerung

denn § 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Dem Wunsch des Teilzeitbeschäftigten dürfen allerdings nicht

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Veröffentlicht am: 8. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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