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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kindesunterhalt: Volljähriges Kind ist während eines unbezahlten Praktikums grundsätzlich nicht unterhaltsberechtigt

Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 87/06) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, seinen Unterhaltsbedarf zwischen Beendigung des Zivildienstes und Beginn der Ausbildung durch Aufnahme einer Aushilfstätigkeit selbst zu decken. Wird in diesem Zeitraum ein nicht vergütetes Praktikum absolviert, so rechtfertigt dies nach Ansicht des Gerichts einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nur so …

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Veröffentlicht am: 7. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Juristenwitze :: Die 10 Besten :: Nr. 10 :: Mandanten

Zum Abschluss der “Juristenwitze :: Die 1o Besten” etwas Salbe auf die Seelen der in der Witzen nicht immer heil wegkommenden Rechtsanwälte: Nach gewonnenem Prozess ruft der Anwalt noch im Gericht seinen Mandanten an und teilt diesem mit stolz geschwellter Brust mit: “Die Wahrheit ist an den Tag gekommen, die gerechte Sache hat gesiegt..!” Antwort …

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Veröffentlicht am: 7. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Siemens: Noch mehr Jobs in Gefahr

denn der Netzwerkausrüster Nokia Siemens Networks streicht weltweit 9000 Stellen – 2900 davon in Deutschland, berichtet der Tagesspiegel. Nokia Siemens Networks (NSN) ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Siemens und Nokia. Der Betriebsrat hat umgehend massiven Widerstand gegen den geplanten Personalabbau angekündigt. „Das ist eine Kriegserklärung

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Veröffentlicht am: 7. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung Arbeitsvertrag :: Was tun bei Kündigung?

Erst Regel ist: Ruhe bewahren. Kopflosigkeit oder panikartige Überlegungen („wie soll ich das Hypothekendarlehen bezahlen?“ „was sage ich meinen Freunden“) helfen nicht weiter. Als zweites sollte die Arbeitsagentur aufgesucht werden, da seit der Hartz-Reform eine Meldepflicht besteht, sobald man eine Kündigung erhalten hat. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Pflicht, einen Antrag zu stellen, wenn

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Veröffentlicht am: 6. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Personaleinsatzmanagement (PEM) in NRW wird von Experten kritisiert

Mit dem Personaleinsatzmanagement will die Landesregierung 12.000 Beschäftigte, deren Stellen mit einem “kw” Vermerk (”Künftig wegfallend” versehen sind, in eine Jobbörse überführen. Dort soll der landesweite Einsatz der geparkten Mitarbeiter auf freien Stellen koordiniert werden. Die Gewerkschaften kritisieren das geplante Instrument scharf

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Veröffentlicht am: 6. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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