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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Juristenwitze :: Die 10 Besten :: Nr. 9 :: Der Vorsitzende

Kommt ein Kunde in eine Tierhandlung und möchte einen Papagei erwerben. Der Tierhändler hat drei der Paradiesvögel vorrätig. Der Kunde fragt den Händler, was der linke Vogel kosten soll. Der Verkäufer: “Das ist ein ganz besonderes Tier, das kostet 500 Euro, es kann das gesamten Gesetzestext des BGB auswendig”. Daraufhin fragt der Kunde, was der …

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Veröffentlicht am: 6. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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US-Studie: Megalomanie und Unternehmensentwicklung

Grössenwahn wirkt sich aufs Geschäft aus, jedenfalls wenn es um die Grösse der Villen der Vorstandschefs geht. Zwei US-Profs untersuchten die Grösse der Villen der Bosse und verglichen damit die Unternehmensentwicklung. Fazit der Studie: Je grösser,

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Veröffentlicht am: 6. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetz (RDG): Zurück zum Winkeladvokaten?

könnte man meinen, denn das RDG lässt zu, dass Nichtjuristen in Rechtsangelegenheiten Leistungen erbringen dürfen, ohne eine Ausbildung zum Rechtsanwalt zu haben. In Zukunft soll nach § 7 RDG allen Vereinen die Rechtsberatung ihrer Mitglieder gestattet sein. Bisher war dies nur berufsständischen und berufsstandsähnlichen Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Grundeingentümervereinen und Mietervereinen möglich. Gemäss § 5 …

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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Mein Vorstand, mein Aufsichtsrat :: Reitzle will seinen Lieblingsaufsichtsrat mitbringen

Das ist Corporate Comedy pur: Linde Vorstandschef Reitzle (Sie wissen schon, der Automann mit dem Errol Flynn Bärtchen und der Blonden

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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fristlose Kündigung nach Veruntreuung von fünf Euro

Nach Ansicht des Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom – Aktenzeichen 22 Ca 803/06) rechtfertigt auch die Veruntreuung von 5 Euro eine ausserordentliche Kündigung einer Kassiererin. Für den Verlust

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Veröffentlicht am: 5. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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