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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Haftung der Steuerberater

In letzter Zeit häufen sich die Urteile, die sich mit der Steuerberaterhaftung befassen. Mag damit zusammenhängen, dass die Steuergesetze immer komplizierter und der Gesetzgeber immer spontaner, d.h. für den normalen Steuerberater unvorhersehbar agiert. Wie

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bore-out-Syndrom und verhaltensbedingte Kündigung

Es ist eine wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis, daß Arbeit krank machen kann (blog.juracity.de berichtete). Neben dem allseits bekannten Burn-out-Syndrom scheint aber auch das sog. Bore-out-Syndrom eine immer größere Rolle zu spielen. Nach einer Studie unter 10.000 Beschäftigten in den USA

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Juristenwitze :: Die 10 Besten :: Nr. 4 :: Meine Rolex

Hält ein erfolgreicher Anwalt mit seinem Porsche am Straßenrand und öffnet ohne in den Rückspiegel zu blicken den Wagen. Die Fahrertür wird von einem vorbeifahrenden Lkw abgerissen. Der Anwalt steigt aus und hüpft aufgeregt

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Willmann ab 1. Mai bei Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser

Die Kanzlei begrüsst heute morgen einen neuen erfahrenen Kolllegen, der von der Kanzlei Eiden-Dufrenne in Pulheim zu uns wechselt. Anwalt Axel Willmann hatte dort Familienrecht und Arbeitsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht (Verkehrsrecht, Mietrecht) bearbeitet. Rechtsanwalt Willmann ist ein echter Brühler und

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Schriftform bei der Kündigung: Kürzel der Unterschrift reicht nicht

so das Arbeitsgericht Hanau (Urteil vom 04.04.2007 – 1 Ca 470/06) nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom heutigen Tage. Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa, hatte eine Kündigung eines Mitarbeiters aus der Führungsetage des Kreises mit einer Unterschrift versehen, die das Arbeitsgericht nicht als Unterschrift akzeptieren mochte. Die Kammer sah sich allenfalls in der …

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Veröffentlicht am: 2. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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