RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
tja, das kann inbesondere beim aktuellen Strahlewetter schon neidisch machen, den ganzen Tag draussen Fussball spielen und dafür auch noch richtig Geld bekommen. Rainer Langenhans Blog aus Mainz berichtet von den Verdiensten, ähem Gehältern
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Liebes Handelsblatt, her mit dem Urteil (Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007 – 3 Ca 606/06) und Schluss mit der Geheimniskrämerei (unten als Volltext zum Download): Arbeitsgericht Osnabrück vom 05.02.2007 – 3 Ca 721/06 (Massenverfahren mit zahlreichen Aktenzeichen u.a. auch 3 Ca 606/06): Leitsätze (RA Felser) 1. § 2 Abs. 4 AGG, der das Kündigungen vom Anwendungsbereich …
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so das Handelsblatt gestern in einer Mitteilung (allerdings zum “Gleichstellungsgesetz”, das zuletzt namentlich als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist) unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück. Nun ist es für Insider keine grosse Überraschung, dass
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zum 30.06.2007, berichtet die Westfälische Zeitung (WZ) heute, am 2. Mai 2007. Die Mitarbeiter stecken den Kopf nicht in den Sand und
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so die aktuelle Pressemitteilung des Bundesministers für Arbeit, Franz Müntefering und lächelt stolz wie Oskar (?) vom Bildschirm (auf der Hauptseite des BMAS). Am Arbeitsmarkt gebe es
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