RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Es ist was los in der Kirche. Eine Mitarbeiterin des Aachener Domkapitels soll mehr als 100 000 Euro
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Ein LKW-Fahrer kommt auf seiner Tour jeden Tag durch einen kleinen Ort und dort am Gericht vorbei. Sein Hobby ist es, jedesmal einen der Anwälte, die vor dem Gericht rumlaufen, zu überfahren. Eines Tages steht vor dem Ort ein Pfarrer und bittet
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ja, bei Stundensätzen zwischen 150 uns 400 Euro müssen die sich doch dumm und dämlich verdienen. Denkste. Brutto ist nicht netto und das Honorar leider nicht der Verdienst. Schliesslich wollen Büro und Fachkräfte bezahlt werden, Versicherungen und die auch nicht ganz billigen Datenbanken, die Fortbildung nicht zu vergessen. Aber wir wollen ja nicht klagen. Fachanwälte …
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Kommt ein Patenonkel in ein Spielzeuggeschäft und will eine Barbie-Puppe für seine Nichte kaufen. Da er sich gar nicht auskennt, zeigt ihm die Verkäuferin einige Modelle und nennt dazu die jeweiligen Preis. “Hier haben wir zum Beispiel die Reiter-Barbie, wie im richtigen Leben mit Kappe und Gerte – kostet 25 Euro.” – “Nicht schlecht”, sagt …
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Ja, auch bei Richtern, wie der Blawg “Recht und Alltag” von Folkert Janke unter Bezugnahme auf eine Pressemitteilung des Landessozialgerichts in Darmstadt berichtet. In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag hat das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen L 1 KR 138/06) mit nicht von der Hand zu weisender Begründung eine nicht nur geringfügige Nebentätigkeit eines Kollegen als “Lehrbeauftragter” …
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