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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

4 % mehr Lohn und Gehalt wären okay, so die Experten

laut der Tageszeitung “Die Welt”, die bisher unverdächtig war, gewerkschaftlichen Forderungen den Steigbügel

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Buuuuh – wer hat Angst vor boo.com :: Wiedergänger kommt zurück

die Auferstehung der Dot.com Leiche, titelt die Welt heute. In der Tat war das Modeportal, geführt von 14-jährigen

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Versetzung sorgt für Unruhe unter den Bild-Mitarbeitern :: Bild-Zeitung zieht nach Berlin um

Angeblich sei er damit einem Wunsch der Redaktion gefolgt, sagte Bild Chef Diekmann (sie wissen schon, der “Fotografiert Diekmann” Diekmann) der Presse, wie die FTD berichtet. Journalistisch führe kein Weg an Berlin vorbei. Der Umzug aus Berlin wird 700 Mitarbeiter betreffen. Bei denen stossen die Pläne überhaupt nicht

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Internetsüchtig?

Sie sind ein Internetsüchtig, wenn… * Sie nur noch ein Viertelstündchen online bleiben wollen und das jede Stunde wieder versprechen. * Sie prompt jedes E-Mail beantworten, aber keine Briefpost mehr. * Sie als Anschrift nur noch Ihre E-Mail-Adresse angeben. * Sie sich selbst ein E-Mail schicken, um sich an Dinge zu erinnern. * Sie online …

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Mobbing: Richter kennen kein Mobbing …

diese Vermutung drängt sich beim Lesen vieler Urteile zum Thema “Mobbing” förmlich auf. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt sind jedenfalls unhöfliche und gar grobe Umgangsformen von Vorgesetzten noch kein Mobbing. Solche Führungsqualitäten rechtfertigten daher auch keinen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch, wenn ein sensibler Arbeitnehmer deshalb krank wird oder sogar aus Verzweiflung kündigt. Da war er wieder, …

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Veröffentlicht am: 3. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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