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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Landgericht Düsseldorf kassiert Vertragsklauseln von Tele 2

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit seiner Presseerklärung vom 16.04.2007 mitgeteilt hat, hat das Landgericht Düsseldorf mit dem Urteil vom 28.03.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 12 O 265/06) zwei kundenunfreundliche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Telekommunikationsanbieters Tele 2 für rechtswidrig angesehen.

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Veröffentlicht am: 18. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG

Die Abgrenzung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zwischen der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und einer Tätigkeit als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist häufig nicht ganz einfach. Das LAG Köln

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Wenn Richter über die Ruhestandsbezüge von Richtern zu befinden haben…

…verwundert es nicht, wenn für die Beteiligten etwas Erfreuliches dabei heraus kommt. Nein, Spaß beseite, der aktuelle Beschluß des Bundesverfassungsgericht war nämlich weder einstimmig noch beschränkt er sich allein auf die Altersversorgung der Richter, sondern gibt Anlaß zur Freude für viele andere Beamte auch. Das BVerfG hat sich in seinem Beschluß vom 20. März 2007 …

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kindesunterhalt: Nebentätigkeit trotz 42-Stundenwoche zumutbar

Das OLG Dresden (Aktenzeichen 21 UF 518/06) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger sich beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen kann, sondern eine Nebentätigkeit aufnehmen muss, damit wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. In dem entschiedenen Fall arbeitete der Unterhalötspflichtige bereits 42 Stunden pro Woche. Gleichwohl forderte das OLG Dresden, dass eine …

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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Neuer Sozialplan führt nicht zu einer höheren Abfindung

Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 26.01.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 9 Sa 631/06) entschieden und dem Kläger somit einen Anspruch auf eine höhere Abfindung durch einen neuen zweiten Sozialplan nach der gesamten Stillegung des Betriebs verwehrt.

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Veröffentlicht am: 17. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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