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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Beamtenrecht: Dienstliche Mail-Adresse darf veröffentlicht werden

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 06.02.2007 – 6 K 1729/06.NW – die Klage eines Beamten gegen die Veröffentlichung seiner dienstlichen E-Mail-Anschrift und seiner dienstlichen Telefondurchwahl im Internetauftritt der Dienststelle abgewiesen.

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Veröffentlicht am: 9. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verpflichtung in NRW zur Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens verfassungsgemäß

Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.02.2007 – Aktenzeichen 1 BvR 1351/01 – und führte aus, dass die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung des § 10 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes nicht gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch verstoße. Hintergund dieser Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, dessen Klage auf Zahlung von 310 DM abgewiesen wurde, da er …

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Veröffentlicht am: 8. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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In 15 Minuten: Mythos Personalakte – WDR 2 Interview mit Rechtsanwalt Felser

Um die Personalakte drehen sich viele Gerüchte, daher der Titel der Ausgabe der Verbrauchersendung Quintessenz. Was wirklich drin ist, was rein darf, was raus muss, das erfahren Sie in dem Beitrag von Birgit Hormann. Rechtsanwalt Felser gibt seine Erfahrungen und Fachkenntnisse in einem Interviewbeitrag wieder.

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Veröffentlicht am: 8. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Logisch … Jetzige Teilzeit = frühere oder zukünftige Vollzeit durch X mal Pi

Das OVG in Lüneburg lehnte mit Urteil vom 28.02.2006 den Antrag einer in Teilzeit tätigen Richterin, vom Bereitschaftsdienst zeitanteilig befreit zu werden, u.a. mit dem auf den x+nten Blick bestechenden Argument ab: “Da Richter regelmäßig nur vorübergehend teilzeitbeschäftigt sind, besteht im Regelfall ein gewisser Ausgleich darin, dass jetzt Teilzeitkräfte in ihrer früheren oder zukünftigen Vollzeitbeschäftigung …

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Veröffentlicht am: 7. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kein Anspruch auf rauchfreies Pflegeheim

Das entschied das Landgericht Dortmund mit Urteil – Aktenzeichen 4 C 212/06 – und wies die Klage des 84 Jahre alten Heimbewohner gegen die Leitung des Pflegeheimes auf eine generelles Rauchverbot im Pflegeheim ab. Der 84 Jahre alte Heimbewohner fühlte sich durch die qualmenden Mitbewohner in der Cafeteria und in den anderen zugänglichen Räumen beeinträchtigt …

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Veröffentlicht am: 7. März, 2007 von RA Michael W. Felser
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