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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

„Bundestrojaner“ unzulässig – Der BGH zur Online-Durchsuchung

Die Kandidaten, welche heute abend zur neuen Staffel der Entertainment-Überwachung in das „Big Brother“-Haus einziehen, wissen, daß Sie permanenter Überwachung unterstehen und tun dies freiwillig – George Orwell zeichnete eine düstere Zukunft (1984) und inspirierte wohl zur Namensgebung. Der Bundesgerichtshof erteilte mit der heute veröffentlichten Entscheidung vom 31.01.2007 den Ermittlern und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eine …

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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SoSi Plus: Auch Nesthocker bekommen Arbeitslosengeld II

Nach einem am 26. Januar veröffentlichten Urteil des BSG haben Antragsteller ab 25 auch dann einen Anspruch auf die volle Regelleistung des ALG II, wenn sie noch bei ihren Eltern leben. Das Karlsruher Jobcenter hatte einem 36 Jahre alten Arbeitslosen nur 80 Prozent der Regelleistung bewilligt, da er nicht Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft sei. Das BSG …

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Hartz IV/ALG II: Kontovollmacht spricht für Bedarfsgemeinschaft

Wenn eine Frau ihrem Freund auch Untervollmacht für Ihr Konto erteilt hat und die beiden ausserdem bei einem “Hausbesuch” beim Zubereiten des gemeinsamen Mittagessens angetroffen werden, kann die Gewährung von Arbeitslosengeld II wegen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft verweigert oder gestrichen werden (Sozialgericht Lüneburg vom 22.11.2006, Aktenzeichen S 24 AS 1244/06 ER). Michael W. Felser Rechtsanwalt Arbeitslosengeld …

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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iA bei Kündigung: Nur ein Esel kündigt “im Auftrag”

denn eine Kündigung, die mit “i.A.”, also “im Auftrag” unterschrieben ist, entspricht nicht dem gesetzlichen Schriftformgebot bei Kündigungen (§ 623 BGB). “Im Auftrag”, so das Arbeitsgericht Hamburg nach einer Mitteilung von Arbeitsrecht.de, unterschreibt nur jemand, der nicht befugt ist, selbst die Entlassung auszusprechen (Arbeitsgericht Hamburg vom 08.12.2006 – Aktenzeichen 27 Ca 21/06). MIchael W. Felser …

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrechtsreform: Novellierung des Beamtenrechts kommt in Gang

so das Handelsblatt vom Freitag, den 3.2.2007 unter Berufung auf den Innenminister Schäuble. Ähnlich wie beim TVÖD und TV-L soll auch das Beamtenrecht leistungsorientierter werden. Michael W. Felser Rechtsanwalt Beamtenrecht, Beamtenrechtsreform, Novellierung

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Veröffentlicht am: 5. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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