RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Am 08.01.2007 in der Rob Green Morningshow auf Radio YOU FM lautete das Thema: „Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Worauf muss ich achten?“. Zu dieser Thematik gab es u. a. ein Interview mit Rechtsanwalt Daniel Hartmann von Rechtsanwälte Felser. Inhaltlich ging es um die Frage, was man als Arbeitnehmer darf, ob man einen Anspruch auf …
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Das LAG München hat sich in seinem Teilurteil vom 30. November 2006 4 Sa 438/06 mit der Frage der Zurechnung einer Kündigungserklärung befaßt, die von einem Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als „geschäftsführender Gesellschafter“ auf dem Briefpapier der Gesellschaft erklärt wurde und dabei festgestellt, daß der Gesellschafter mit einer solchen Erklärung auch dann ein etwaig nur mit …
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So entschied das Landgericht Ravensburg mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 23.03.2006 – Aktenzeichen 4 O 185/05 – und bestätigte die bisherige Rechtsprechung, dass der hintere Skifahrer im Falle eines Zusammenstoßes die Alleinschuld trage. Im hier entschiedenen Fall befuhr der klagende ehemalige Skirennläufer am linken Rand des Hanges. Als er beabsichigte, in einen rechts …
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so das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 06.12.2006 – Aktenzeichen 6 Ca 4781/06) gemäss Pressemitteilung von Pflüger Rechtsanwälte aus Frankfurt. Die gekündigte Arbeitnehmerin war bei einer Fast-Food Kette als Rotationsmitarbeiterin beschäftigt. Nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach der Elternzeit wurde die Arbeitnehmerin vom Schichtleiter zum Putzen der Herrentoilette aufgefordert, was auch arbeitsvertraglich geschuldet war. Die Weigerung der …
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Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 18.10.2006 – Aktenzeichen 11 O 220/06 – und wies die Klage des Sohnes seiner verstorbenen Mutter gegen den Lebensversicherer auf Auszahlung der Versicherungssumme in Höhe von 26.000 € ab. Die Mutter des Klägers hatte im Jahre 2003 bei der beklagten Versicherung eine Lebensversicherung zum „Nichtrauchertarif“ abgeschlossen. Dabei …
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