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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Amtsarzt vs. Privatarzt – Wer entscheidet über Dienstunfähigkeit?

In seiner Pressemeldung Nr. 44/2006 vom 04.01.2007 hat sich das VG Koblenz mit einer Klage einer Beamtin gegen die vorübergehende Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befaßt und hierbei vor allem die Zulässigkeit der Klage und die Frage nach dem maßgebenden Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung problematisiert.

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Veröffentlicht am: 4. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei unterlassener Altersvorsorge durch einen Selbständigen

Das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 2 UF 267/04) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich auszuschließen ist, wenn ein Selbständiger keine Alterscvorsorge betreibt und dies illoyal und grob leichtfertig ist.

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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Dienstherrliches Aussitzen zwecklos – mehr Geld für kinderreiche Beamte!

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat ausweislich seiner Pressemitteilung vom 27.12.2006 in über 25 Entscheidungen kinderreichen Beamten der Telekom, der Post, des Bundeseisenbahnvermögens und der Bundesrepublik rückwirkend eine höhere Alimentation zugesprochen, sofern sie mehr als zwei Kinder haben und eine Erhöhung der Bezüge in der Vergangenheit beantragt hatte. Das VG teilt mit, daß derzeit noch über 80 …

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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Versorgungsausgleich: Ausschluss, wenn die Ehefrau mit ihrem Einkommen das Studium des Ehemannes finanziert hat

Das OLG Hamm (Aktenzeichen 2 UF 382/05) hat entschieden, dass der Versorgungsausgleich wegen Rentenanwartschaften, die die Ehefrau während des Studiums des Ehemannes erworben hat, wegen grober Unbilligkeit auszuschließen ist, wenn sie mit ihrem Einkommen ganz entscheidend dazu beigetragen hat, dass der Ehemann sein Studium erfolgreich durchführen und beenden konnte.

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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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Olle Kamelle: Beck-Online zu Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung schon bei drohender Kündigung

Man hat sich ja schon daran gewöhnt, dass man dann, wenn man bei einem Urteil in Zeitschriften wie der Neuen juristischen Wochenschrift (NJW) stutzig wird, als Anwalt schon einen Haftungsfall befürchten muss. Denn wenn am Staunen was dran ist, dann ist es jedenfalls beim Lesen schon zu spät … Das gilt auch für die spezielleren …

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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2007 von RA Michael W. Felser
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