RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet in der Rubrik: Bescheid wissen, Vorteile nutzen: Elternzeit – auch für Männer (Teil 2): Arbeitsplatz ist während der Babypause gesichert – Antrag spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn stellen / Teilzeit-Optionen können Mutter und Vater gleichzeitig wahrnehmen oder sich abwechseln. Mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt Felser. Quelle: Süddeutsche vom 27.12.2006 – …
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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.12.2006, Seite 25 titelt: Achtung, Kinder haften für ihre Eltern! : Immer mehr Kinder sollen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen / Doch wer richtig informiert ist, kann dies oft verhindern (von Sabine Hildebrandt-Woeckel) Die Frankfurter Allgemeine (Auszug): “Darüber hinaus habe die Rechtsprechung den Kindern in den letzten Jahren durchaus Freiräume …
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Heute stand der letzte Termin im Bundesarbeitsgericht an. Die Urteile sind für meist höchste Qualität bekannt, bei den Webseiten wird aber noch geübt. Wenn man dort den Januartermin aufruft, werden tatsächlich nur die Termine ab Januar 2007 angezeigt. Drauf steht aber: “Termine Dezember”. Und in der Menueleiste: “Sie befinden sich hier: Startseite >> Termine >> …
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Nein, es geht nicht um Arzthaftungsrecht oder verschärfte Regelungen zum Arbeitszeitrecht. Es geht um einen Blick über den Tellerrand, um palästinensisches und rumänisches Krankenhauspersonal, dem abstruse Vorwürfe in Libyen gemacht werden und einen Bericht des Kölner Stadtanzeigers. Also Ärzte, lieber überlegen bevor auswandern. Lieber Ulla anstatt Muammar. Michael Felser Rechtsanwalt Rechtsanwälte Felser Krankenhaus, Todesstrafe
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Das OLG Celle (Aktenzeichen 19 UF 209/05) hat entschieden, dass der Unterhaltspflichtige beim Ehegattenunterhalt zur Verbesserung oder Wahrung seiner Leistungsfähigkeit nicht verpflichtet ist, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten.
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