RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Rechtsanwälte sind keine Marktschreier und dürfen deshalb auch nicht wie diese für ihre Dienstleistung auf dem “Markt” werben. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06 – noch nicht rechtskräftig!) zwei Rechtsanwälten die sogenannte Adwords-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google verboten. Die Richter vermissten die gebotene “Sachlichkeit” der Anzeige, …
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Rechtsanwälte sind keine Marktschreier und dürfen deshalb auch nicht wie diese für ihre Dienstleistung auf dem “Markt” werben. Mit dieser Begründung hat das Landgericht München I (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 7 O 16794/06 – noch nicht rechtskräftig!) zwei Rechtsanwälten die sogenannte Adwords-Werbung bei der Internetsuchmaschine Google verboten. Die Richter vermissten die gebotene “Sachlichkeit” der Anzeige, …
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Der BGH hat am 14.11.2006 eine Pressemitteilung zur Entscheidung im Verfahren – XI ZR 294/05 – veröffentlicht, in welchem es um die Klageberechtigung bei einer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) geführten Sammelklage wegen Erstattungsansprüchen von Geschädigten wegen EC-Karten-Mißbrauchs ging, veröffentlicht. Das Gericht hat damit vorinstanzliche Urteile, die der Verbraucherzentrale die Klageberechtigung versagten, aufgehoben.
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Nachdem Berlin als erstes Bundesland die Freigabe des Ladenschlusses beschlossen hat, will nun auch Nordrhein-Westfalen als zweites Bundesland die Lockerung der Öffnungszeiten in Angriff nehmen.
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So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom heutigen Tage – Aktenzeichen VI ZR 48/06 – und bestätigte die Vorinstanz, die ein Behandlungsfehler des beklagten Gynäkologen beim Einsetzen des Verhütungsmittel festgestellt hat und eine Haftung dessen bejaht hat. Die klagende Mutter hatte im Dezember 2002 einen gesundes Kind geboren, nachdem der beklagte Gynäkoge im Januar 2002 …
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