RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
In der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 wird sich das Bundesverfassungsgericht mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs des Politmagazins CICERO befassen (Az.: 1 BvR 2045/06 und Az.: 1 BvR 538/06), so verlautete es heute aus Karlsruhe. Diese steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift. Dabei geht es um die Beschlagnahme …
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In der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 wird sich das Bundesverfassungsgericht mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde des Chefredakteurs des Politmagazins CICERO befassen (Az.: 1 BvR 2045/06 und Az.: 1 BvR 538/06), so verlautete es heute aus Karlsruhe. Diese steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Redaktionsräume der Zeitschrift. Dabei geht es um die Beschlagnahme …
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im aktuellen Heft 26/2006 der Zeitschrift „Freundin“ geht es um Fragen zum Job. Frei nach Woody Allen: „Was Sie schon immer über das Recht im Job wissen wollten (aber nicht zu fragen wagten)“. Rechtsanwalt Felser beantwortet im Artikel von Verena Pliger 22 heikle Fragen und gibt ehrliche Antworten.
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so der Hessische Staatsgerichtshof in seiner heute verkündeten Entscheidung (HessStGH vom 08.11.2006 – P.St.1981, Pressemitteilung) auf eine Normenkontrollklage von 44 Abgeordneten des Landesparlaments, die Flagge gegen den Abbau der Mitbestimmungsrechte gezeigt hatten. Die Landesregierung unter Koch hatte das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) deutlich gegenüber der früheren Rechtslage verschlechtert (das alte Gesetz finden Sie bei ergo online). …
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Das führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.11.2006 – Aktenzeichen VI ZR 206/05 – aus und beschäftigte sich im Einzelnen mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der operierende Chefarzt darauf verlassen darf, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist. Im Rahmen des Arzthaftungsprozesses verlangt die klagende Patienten von dem Chefarzt eines chirurgischen Krankenhauses Schmerzensgeld.
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