RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Eine Mandantin von mir legt mir nach 12 Jahren Beschäftigung eine auf den 1.12.2009 datierte Kündigung vor. 1.12. – da ist man als Arbeitsrechtler erst mal ratlos. Was bewegt einen Arbeitgeber, eine Kündigung auf den 1. Tag eines Monats zu datieren und diese an diesem Tage zu übergeben? Vernünftige Gründe lassen sich dafür nicht finden. …
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Im Brühler Max-Ernst-Museum wird zur Zeit der amerikanische Kultregisseurs David Lynch, der für seine bildmächtigen und verstörenden Filme, wie „Der Elefantenmensch“, „Blue Velvet“, „Wild at heart“, „Lost Highway“ oder die Fernsehserie „Das Geheimnis von Twin Peaks“ bedeutende Auszeichnungen erhielt, ausgestellt. Eine sehenswerte und weltweite einzigartige Ausstellung des Künstlers. Das Foto entstand auf der Veranstaltung der …
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Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ist, wenn die Abfindungszahlung während des Bezugs von Grundsicherungsleistungen erfolgt, beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen (Leitsatz des Bundessozialgerichts). „Abfindungen sind nicht von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Alg II ausgenommen. Sie werden weder
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dann sollte man weder die Tür aufmachen noch ans Telefon gehen. Bei einem großen Buchhändler erhielten die Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter am 31.12. im Laufe des Tages ein Briefchen. Darin befanden sich allerdings keine Neujahrswünsche, sondern die fristgemäße Kündigung. Die Zustellung an Sylvester – auf den letzten Drücker – war der Versuch,
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Dem Internetportal „Der Lehrerfreund“ habe ich heute ein E-Interview zum Thema Streikrecht für Beamte gegeben. Nach herrschender Meinung in Deutschland dürfen Beamte nicht streiken. „Auch eine kurzzeitige Arbeitsniederlegung verletzt die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf.“, so das Bundesverwaltungsgericht. Naja. Zum Glück steht Deutschland mit dieser Haltung im menschenrechtlichen Schmuddeleckchen – gemeinsam mit 5 …
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