RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Die deutschen Rechtsschutzversicherungen rechnen 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen, einem Plus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten für die Prozessflut steigen nach den Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Jahrespressekonferenz in Berlin sogar um 30 Prozent gegenüber 2008. Das Anwaltshonorar für eine Kündigungsschutzklage schlägt nach Auswertungen
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Diskrimierende Klausel aus einem aktuellen Arbeitsvertrag: Behinderung Der Arbeitnehmer versichert, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder als Schwerbehinderter anerkannt noch einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein, noch einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter oder auf Gleichstellung gestellt zu haben. Wird während des Arbeitsverhältnisses ein solcher Antrag gestellt,
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Nachdem bekannt geworden ist, dass die Schweinegrippe nicht nur durch Händeschütteln und Kuscheln, sondern vor allem durch die Medien verbreitet wird (auch durch „Gruscheln“?), scheinen sich die Menschen in ihr Schicksal zu ergeben. Jedenfalls die Gemütslage entspannt sich. Die Auswirkungen sind juristisch wie medizinisch auch nicht so dramatisch
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Das Arbeitsgericht Wuppertal hat am 19.11. 2009 dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob DO-Angestellte auch als Arbeitnehmer im Sinne der Urlaubsrichtlinie anzusehen sind. Grund der Vorlage: Dann könnten auch langzeiterkrankte Dienstordnungsangestellte, die den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnten, Urlaubsabgeltung verlangen. Seit EuGH vom 20.01.2009 RS C-350/06 gilt …
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Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat am 19.11.2009 in zwei Verfahren entschieden, dass Rechtsanwälte, die als sog. „Non-Equity-Partner bei einer Rechtsanwaltschaftsgesellschaft tätig sind, nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) anzusehen sind. Es hat deshalb den Rechtsstreit zweier Rechtsanwälte einer in Düsseldorf ansässigen Großkanzlei an das Landgericht Düsseldorf verwiesen. Die Frage, ob die Rechtsanwälte materiellrechtlich …
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