RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
sind für Arbeitgeber verlockend aber in der Regel unzulässig. Dies hat gestern das Arbeitsgericht Köln (15 Ca 4924/09) entschieden. Es ging um ein nicht mitbestimmtes und nicht tarifgebundenes Zeitungszustellungsunternehmen. Das Unternehmen hatte den Mitarbeitern schriftlich mitgeteilt, dass die Lohnstückpreise für die Abonnement – Zustellungen mit Wirkung ab April 2009 gesenkt werden. Begründet wurde diese Entscheidung …
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Der Magen knurrt kurz, aber wir haben es trotzdem – wieder – getan. Ein lukratives Mandat abgelehnt. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sucht eine Kanzlei, die in in Rechtsstreitigkeiten um einen Tarifvertrag vertritt und hatte über das Internet zu uns gefunden. Das Herz war dagegen. Wir bleiben Arbeitnehmeranwälte. Wir werden aber einen versierten Kollegen empfehlen, …
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Darauf hat mich freundlicherweise die Kollegin Schwarz-Feuring aus Remscheid aufmerksam gemacht. Bekanntlich lieben Rechtsschutzversicherer Prämien, hassen aber Leistungen. Nachdem die Versicherungsverweigerung beim Aufhebungsvertrags zur faktischen Wertlosigkeit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer angesichts der erheblichen Zunahme von Aufhebungsverträgen gegenüber Kündigungen geführt hatte , setzte erst das OLG Saarbrücken und dann der BGH dem rechtswidrigen Treiben der Versicherer …
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Auf Sozialplan.de . einer Themendomain von Juracity – Recht für Alle! – findet der Betriebsrat, Personalrat und die Mitarbeitervertretung ab sofort den in der Beratung und Vertretung bei Unternehmensübernahme, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan erfahrenen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht in seiner Nähe. Anwaltliche Experten mit nachweislicher Erfahrung
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Häufig erreichen uns Anfragen von ALG II – Beziehern, deren Arbeitsverhältnisse gekündigt worden sind. Diese Anfragen sind stets mit dem Hinweis verbunden, dass die Betroffenen sich einen Anwalt nicht leisten können. Wie kann dann geholfen werden, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht?
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